Dienstleistungen
Krankenkassen Leistungen
Pflegerische Spitexleistungen (KLV-Leistungen) werden von der Krankenkasse übernommen.
Dafür muss der Krankenversicherung eine vom Arzt unterzeichnete Bedarfsabklärung für Spitex Leistungen eingereicht werden. Diese administrativen Arbeiten erledigt die Einsatzleitung für die Klienten.
Wenn eine Zusatzversicherung für hauswirtschaftliche Spitexleistungen besteht, können auch diese der Krankenkasse belastet werden.
Auch dafür wird eine vom Arzt unterzeichnete Bedarfsmeldung benötigt.
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Beiblatt Beschwerdemöglichkeit gegenüber der Krankenkasse:
Beschwerdemöglichkeiten Krankenversicherung